Aktuelles


Wir begrüssen Frau lic. phil. Irene Geiger beim SOL-DHR

Mitte August 2023 hat Frau lic. phil. Irene Geiger ihre Tätigkeit beim Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR aufgenommen. Frau Geiger hat bis vor Kurzem während mehr als 20 Jahren im Basler Transplantationszentrum des Universitätsspitalsgearbeitet und in dieser Zeit rund 1000 psychosoziale Lebendspenderabklärungen durchgeführt. Entsprechend verfügt sie über eine grosse Erfahrung im Zusammenhang mit der Lebendspende. Sie hat sich nach der Spende u.a. um diejenigen Spender*innen des Transplantationszentrums Basel gekümmert, die aufgrund einer schwierigen Situation oder Lebensumstände im Zusammenhang mit der Spende eine psychologische Unterstützung benötigt haben. 

Wir freuen uns, dass sie als eidg. anerkannte Psychotherapeutin das Team des SOL-DHR ergänzt. Sie steht ab sofort für psychologische Beratungen im Zusammenhang mit der Organlebendspende zur Verfügung.

Bei Bedarf können Sie telefonisch unter der Telefonnummer: +41 61 265 44 23 oder per E-Mail: sol-dhr@usb.ch ein Gesprächstermin mit Frau Geiger vereinbaren (telefonisch oder vor Ort).


Baslerin rettet mit Organspende ihrem Mann das Leben – BZ Basel
Interview mit Frau Portenier


30-jähriges Jubiläum SOL-DHR

Das Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregister SOL-DHR durfte am 27. April 2023 sein 30-jähriges Jubiläum zusammen mit vielen Organspenderinnen und Organspendern und Fachpublikum feiern. Der festliche Rückblick fand im Park im Grünen in Münchenstein an einem der ersten schönen Frühlingstage statt. Viele positive Rückmeldungen zu diesem Festnachmittag haben uns in der Zwischenzeit erreicht. Die Veranstaltung wurde von den Organspenderinnen und Organspendern sowie dem Fachpublikum gut aufgenommen.

Es war uns wichtig, sowohl die Meilensteine der letzten 30 Jahre seit der Gründung des Registers durch Herrn Prof. G. Thiel aufzuzeigen, aber auch, wo das Register heute steht und wie es sich weiterentwickelt hat. Vor allem aber wollten wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen persönlichen Austausch bieten und hervorheben, dass jede Organspenderin und jeder Organspender etwas Grossartiges geleistet hat. Viele wunderschöne Momente der Jubiläumsveranstaltung hat der Fotograf, Herr Ch. Läser für uns in zahlreichen Bildern festgehalten.

Eine Auswahl der Bilder finden Sie hier. 


Überkreuz-Nierenlebendspende - Online Veranstaltung vom 17.11.2022

Aufgrund des grossen Interesses am Überkreuz-Nieren-Lebendspende-Programm wurde die von Swisstransplant organisierte virtuelle Informationsveranstaltung vom 17.11.2022 zu diesem Thema aufgezeichnet. Swisstransplant stellt die Aufnahme auf ihrer Website zur Verfügung. Mit folgendem Link gelangen Sie zur Aufnahme: Lebendspende - Ablauf & Voraussetzungen - Swisstransplant


810.211 Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (https://www.fedlex.admin.ch)

Die Verordnung über die Transplantation regelt den Umgang mit menschlichen Organen, Geweben und Zellen. Die Transplantationsverordnung (Art. 49b-h) regelt unter anderem auch den Zweck, Inhalt sowie die Aufgaben des Schweizer Lebendspender-Gesundheitsregisters SOL-DHR.

Die letzte grössere Revision der Transplantationsverordnung trat am 15. November 2017 in Kraft. Zeitgleich hat der Bund das Mandat zur regelmässigen Nachverfolgung des Gesundheitszustandes von Lebendspenderinnen und Lebendspendern offiziell ans SOL-DHR übergeben. Aus der Praxis hat sich seit der letzten Revision der Transplantationsverordnung gezeigt, dass in einzelnen Punkten ein Anpassungsbedarf besteht. Aktuell führt deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) ein fakultatives Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Transplantation (SR 810.211) durch. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Oktober 2022. SOL-DHR hat bereits eine Stellungnahme zu einzelnen Revisionspunkten eingereicht.

810.21 Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (https://www.fedlex.admin.ch)

Basierend auf dem Verfassungsartikel 119a der Bundesverfassung schafft das Transplantationsgesetz die rechtlichen Grundlagen für die Transplantationsmedizin in der Schweiz. Der Bundesrat hat vom 12. Mai bis zum 2. September 2021 eine Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Transplantationsgesetzes durchgeführt. Die Vorlage stärkt den Datenschutz und erhöht mit einem Vigilanzsystem die Sicherheit beim Umgang mit Organen, Geweben und Zellen. Auch SOL-DHR hat zu den einzelnen Inhalten Stellung genommen. Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen sind aktuell zur Bearbeitung beim Bundesrat und es wird demnächst der Ergebnisbericht erwartet.